
Neue Empfehlung zur Meningokokken-Impfung
Seit Ende Oktober 2025 hat die STIKO (Ständige Impfkommission) die Impfempfehlungen zur Meningokokken-Impfung erweitert.
Neu ist, dass alle Jugendliche zw. 12 und 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs erhalten sollen. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Diese Empfehlung ist unabhängig davon, ob im Kleinkindalter bereits eine Impfung gegen Meningokokken C erfolgt ist.
Gleichzeitig entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) ab dem Alter von 12 Mon. Hintergrund ist, dass die Zahl invasiver Erkrankungen durch die Serogruppe C in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken ist (nur noch Einzelfälle), so dass der Nutzen einer monovalenten Impfung gegen die Serogruppe C als sehr gering eingeschätzt wird.
Ob es im Rahmen einer individuellen Impfentscheidung unabhängig von der STIKO-Empfehlung sinnvoll sein kann auch im jungen Säuglingsalter bzw Kleinkindalter die Kombinationsimpfung gegen Meningokokken ACWY durchzuführen, können wir gern in einem Gespräch erörtern. Zugelassen sind die Impftsoffe ab einem Alter von 6 bzw 12 Mon.
Die seit 2024 empfohlene Standard-Impfung von jungen Säuglingen ab einem Alter von 2 Mon. bis zum 5.Geburtstag gegen Meningokkoken der Serogruppe B bleibt unverändert bestehen, da diese Serogruppe derzeit das höchste Erkrankungsrisiko im frühen Kindesalter verursacht.
Kostenübernahme der Impfung gegen Meningokokken A,C,W,Y in der Übergangsphase:
Bis es die Möglichkeit gibt die Impfung gegen Men.A,C,W,Y als normale Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen, wird es noch eine Zeit dauern. In dieser Übergangsphase erfolgt die Abrechnung der Impfung als Privatleistung, d.h. Sie erhalten von uns ein Privatrezept, mit dem Sie den Impfstoff in der Apotheke kaufen und zum Impftermin mitbringen. Des weiteren erhalten Sie von uns für die Durchführung der Impfung ebenfalls eine Rechnung. Beides reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Evtl. erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse bzgl Kostenübernahme.
Pressemitteilung der STIKO zur neuen Empfehlung der Meningokokken-Impfung